SG 1 Verwaltung
Grundschulen
Kurzinformationen
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Die Anmeldung erfolgt bis zum 28. Februar in der zuständigen Grundschule. Adresse der zuständigen Grundschule siehe Schulporträts im Land Brandenburg
Der erste Schultag ist für alle Schülerinnen und Schüler, auch für Schulanfänger, Montag, der 31. August 2009.
Beschreibung
FLEX - Klassen (Flexible Eingangsphase) sind jahrgangsgemischte Klassen 1 und 2 mit einer individuellen Verweildauer von 1 bis 3 Jahren in der Schuleingangsphase. Schneller lernende Schülerinnen und Schüler können nach einem Jahr überspringen, während langsam lernende Schülerinnen und Schüler 3 Jahre verweilen können, ohne dass dieses auf die Schulzeit angerechnet wird.
Mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 erstellen die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 1 eine Lernentwicklungsdokumentation (Portfolio). Zusammen mit dem Klassenlehrer werden die Entwicklungsschritte dokumentiert, sodass die Eltern einen täglichen Überblick über die Lernfortschritte oder den Förderbedarf haben.
Am Ende der Jahrgangsstufe 2 gibt es das erste Notenzeugnis. Ab Jahrgangsstufe 3 erhalten die Schüler jeweils zum Schulhalbjahr und zum Schuljahresende Zeugnisse mit Noten.
Seit dem Schuljahr 2007/2008 werden im 1.Halbjahr der Jahrgangsstufe 6 verbindlich zentrale Vergleichsarbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben.
In folgenden Fächern wird in der Grundschule unterrichtet:
ab 1. Schuljahr
- Deutsch
- Sachunterricht
- Mathematik
- Sport
- Ästhetik (Musik und Kunst)
ab 3. Schuljahr
- erste Fremdsprache
ab 5. Schuljahr
- Naturwissenschaften
- Gesellschaftswissenschaften
- Wirtschaft – Arbeit – Technik (WAT)
- Lebensgestaltung – Ethik – Religionskunde (L-E-R)
Das Brandenburgische Schulgesetz sieht vor, dass die Einrichtung von Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) ab Jahrgangsstufe 5 möglich ist. Seit dem Schuljahr 2008/09 sind an 30 Gymnasien und einer Gesamtschule in öffentlicher Trägerschaft sowie an vier Gymnasien in freier Trägerschaft Leistungs- und Begabungsklassen eingerichtet.
In der Jahrgangsstufe 6 nach den Weihnachtsferien werden die Grundschulgutachten erstellt und durch die Klassenkonferenz beschlossen.
Rechtsgrundlagen
- Benutzungsordnung für die Benutzung der Schulräume, Cafeteria, Turnhalle und Schulsportanlage in der Grundschule Gartz (O.) in Trägerschaft der Stadt vom 29.11.2016
- Benutzungsordnung für die Benutzung der Schulräume, der Turnhalle und der Schulsportanlage in der Grundschule Casekow vom 28. Februar 2017
- 1. Änderung der Entgeltordnung d. Stadt Gartz (O.) für die Überlassung v. Schulräumen, Cafeteria, Turnhalle u. Schulsportanlage in d. Grundschule Gartz (O.) in Trägerschaft der Stadt v. 18. Juli 2017
- Entgeltordnung für die Überlassung der Schulräume, der Turnhalle und der Schulsportanlage in der Grundschule Casekow vom 28.02.2017
- Schulbezirkssatzung für die Grundschule im OT Gartz (O.) vom 16.01.2007
- Schulbezirkssatzung vom 31.05.2005
- Verwaltungsgebührensatzung/Gebührenverzeichnis der Grundschule Casekow vom 29.09.2009
Ansprechpartner
Frau Gritta Look
Zimmer 107
Kleine Klosterstraße 153
03 33 32 77-122
03 33 32 77-151