SG 1 Verwaltung

Hundesteuer, Ermäßigung beantragen


Kurzinformationen

Steuerermäßigung wird auf Antrag gewährt für:

  • Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden im Außenbereich erforderlich sind, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegen
  • Hunde, die unmittelbar für die Ausübung eines Berufs notwendig sind
  • Hunde, die von Personen gehalten werden, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten
  • Hunde, die nachweislich unmittelbar aus dem Tierheim der Gemeinde aufgenommen wurden

Beschreibung

Voraussetzungen für Steuerermäßigung:

  • Steuerbefreiungen werden nur gewährt, wenn der Hund für den die Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Verwendungszweck (z.B. als Blindenhund, Rettungshund usw.) hinlänglich geeignet ist.
  • Steuerbefreiungen werden nicht gewährt für gefährliche Hunde. Dies gilt nicht für solche Hunde, für die der Hundehalter ein Negativgutachten vorlegen kann.
  • Der Antrag auf Steuerermäßigung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des Kalendermonats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich bei der Gemeinde Amt für Finanzen, Sachgebiet Steuern, zu stellen. Bei verspätetem Antrag wird die Steuer für den nach Eingang des Antrages beginnenden Kalendermonats auch dann nach den Steuersätzen erhoben, wenn die Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen.
  • Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese gilt nur für die Halter, für die sie beantragt und erteilt worden ist.
  • Ein erfolgreicher Antrag ist ein Jahr gültig. Danach muss ein erneuter Antrag gestellt werden.
  • Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung weg, so ist dies innerhalb von 2 Wochen nach dem Wegfall schriftlich anzuzeigen.

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis
  • Hundesteuermarke
  • ggf. Negativgutachten
  • Formloses Schriftstück, in dem die Antragsstellung begründet wird
  • Bescheinigungen über die Höhe des Einkommens (Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, etc.)
  • evtl. Bescheinigungen über Unterhaltsleistungen
  • Bescheinigung über die Höhe der Miete
  • Nachweis über die Höhe der Heizkosten
  • evtl. Wohngeldbescheid
  • Sozialhilfeempfänger: Zusätzlich Kopie des Sozialhilfebescheids

Gebühren

keine


Ansprechpartner

Herr Karsten Lohse
Zimmer 211
Kleine Klosterstraße 153
Telefon 03 33 32 77-121
Telefax 03 33 32 77-151