SG 1 Verwaltung
Hundesteuerersatzmarke
Kurzinformationen
Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt. Die Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke kann nur an den gemeldeten Hundehalter und deren Ehegatten erfolgen.
Beschreibung
Werden Personen zum Empfang einer Steuerersatzmarke von dem Hundehalter beauftragt, so haben diese sich auszuweisen und eine Vollmacht des Hundehalters vorzulegen und zu übergeben.
Rechtsgrundlagen
- Hundesteuergesetz in der Fassung vom 24. Januar 1995
- (Hundesteuersatzung der Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
Personalausweis
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Herr Karsten Lohse
Zimmer 211
Kleine Klosterstraße 153
03 33 32 77-121
03 33 32 77-151