SG 1 Verwaltung
Unbedenklichkeitsbescheinigung, beantragen
Kurzinformationen
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, dass für die antragstellende Person keine Verbindlichkeiten, beispielsweise Gewerbesteuer-, Grundbesitzabgabenforderungen etc., bestehen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt.
Beschreibung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, wie etwa der Erteilung einer Gaststättenkonzession, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Erteilung öffentlicher Aufträge etc., benötigt; z.B. sind die Grundbuchämter angewiesen, ohne Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung keine Eintragung vorzunehmen.
Ansprechpartner
Herr Karsten Lohse
Zimmer 211
Kleine Klosterstraße 153
03 33 32 77-121
03 33 32 77-151