Bekanntmachung für die Wahl des Ortsbeirates im Ortsteil Biesendahlshof der Gemeinde Casekow
Amt Gartz (Oder)
Es sind keine Wahlvorschläge bis zum 4. April 2024 eingegangen. Der Wahlausschuss musste demzufolge entsprechend § 37 Absatz 8 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 76 Absatz 1 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung feststellen, dass die Anzahl der Bewerber in keinem Fall ausreicht, um mindestens die Hälfte der vorgesehenen Sitze im Ortsbeirat Biesendahlshof zu besetzen. Die Wahl wird abgesagt. Die Nachwahl findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.
Gartz (Oder), den 12. Juni 2024
Susan Schmidt
Wahlleiterin
Bild zur Meldung: Bekanntmachung für die Wahl des Ortsbeirates im Ortsteil Biesendahlshof der Gemeinde Casekow