Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Moorrevitalisierung in der Torfgraben-Niederung (südliches Randowbruch)“

Amt Gartz (Oder)

das genannte Vorhaben soll auf Antrag der Autobahn GmbH (Vorhabenträger) von der Oberen Wasserbehörde (Landesamt für Umwelt, Referat W11 als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) durch einen Planfeststellungsbeschluss nach § 68 WHG[1] zugelassen werden.

 

Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen)  sind in der Zeit:

 

vom 4. November 2024 bis einschließlich 3. Dezember 2024

 

im Amt Gartz (Oder), Kleine Klosterstraße 153, 16307 Gartz (Oder), Raum 313, zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.
 


[1]  Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist

 

Ausführliche Informationen finden Sie im Amtsblatt Nr. 7 vom 24.10.2024

 

 

 

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