Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Moorrevitalisierung in der Torfgraben-Niederung (südliches Randowbruch)“
das genannte Vorhaben soll auf Antrag der Autobahn GmbH (Vorhabenträger) von der Oberen Wasserbehörde (Landesamt für Umwelt, Referat W11 als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) durch einen Planfeststellungsbeschluss nach § 68 WHG[1] zugelassen werden.
Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) sind in der Zeit:
vom 4. November 2024 bis einschließlich 3. Dezember 2024
im Amt Gartz (Oder), Kleine Klosterstraße 153, 16307 Gartz (Oder), Raum 313, zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.
[1] Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist
Ausführliche Informationen finden Sie im Amtsblatt Nr. 7 vom 24.10.2024
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